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Wir, das Ing.-Büro Gerhold GmbH & Co. KG, als Vertragspartner der TÜV SÜD Autopartner GmbH, sind als freiberuflich tätige Sachverständige im Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung organsiert. Wir führen Fahrzeuguntersuchungen im Namen und auf Rechnung der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation TÜV SÜD Autopartner GmbH durch.

Wir bieten wir Ihnen alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen an. Dazu zählen unter anderem:

  • Hauptuntersuchungen (HU) nach §29 StVZO
  • Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO
  • Untersuchungen an Fahrzeugen Personenbeförderung
  • die weiteren Untersuchungen finden Sie unter Leistungen

TÜV SÜD Auto Partner. Mehr Wert. Mehr Vertrauen.

Anfahrt & Kontakt

Ingenieurbüro Gerhold GmbH & Co. KG

Warburger Straße 55
33034 Brakel

Telefon +49 527 291 31
E-Mail info@gerhold.biz

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Montag: Schauen Sie an allen Tagen ganz ohne Termin bei uns vorbei! 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:30 Uhr
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Göttingen

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37079 Göttingen

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Blankenauer Str. 21
37688 Beverungen

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Frankfurter Weg 70-72
33106 Paderborn

Telefon +49 5251 75 00 57
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Samstag: UND von Mo -Sa nach Vereinbarung

Höxter

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37671 Höxter

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Mittwoch: 14:15 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 14:15 - 16:30 Uhr
Freitag: 14:15 - 15:30 Uhr

Direkte Terminbuchung

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Wählen Sie Fahrzeug- und Prüfart sowie Ihren Wunschtermin und teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten mit. Wir setzen uns danach sofort mit Ihnen persönlich in Verbindung, um Ihre Buchung zu bestätigen und Ihnen die Vorbereitungen für den Termin so einfach wie möglich zu machen.

Unsere Leistungen

Hauptuntersuchungen (inkl. AU) gem. §29 StVZO 

Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Im Rahmen der HU wird die Verkehrstüchtigkeit- sowie Sicherheit genauestens unter die Lupe genommen, Grundlage hierfür ist der § 29 der StVZO. 

Fahrzeuge mit eigenem amtlichem Kennzeichen dürfen somit nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die HU alle 2 Jahre vorgeschrieben. Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU.

Für die Hauptuntersuchung gibt es seit 01.12.1999 keine Fristverlängerung mehr. Wer überzieht, muss Strafe bezahlen, wenn er von der Polizei erwischt wird. (Auszug aus dem Bußgeldkatalog) Das passiert Ihnen nicht, wenn Sie das Fälligkeitsdatum für die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs kennen. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung.

Mehr dazu auf der Website des TÜV SÜD.

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Änderungsabnahmen gem. § 19 Abs. 3 StVZO

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure von TÜV SÜD die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”). Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder und/oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Bei Vorlage eines Teilegutachtens ist immer eine Änderungsabnahme erforderlich. Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das jeweilige Fahrzeug genehmigt sein. Dazu ist ein vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) beglaubigter Auszug aus der Fahrzeug-ABE oder der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs vorzulegen. Ob nach erfolgter Änderungsabnahme eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist, geht aus der Bescheinigung hervor, die wir Ihnen nach positiver Begutachtung aushändigen.

7-tuv-sud-service-center-eichstatter-strasse.jpeg Änderungsabnahmen

Sicherheitsprüfungen (SP) gem. § 29 StVZO

Die Sicherheitsprüfung ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Nkw). Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt
Für Nkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und Anhängern ab 10 t ist eine SP erforderlich. Auch bei Kraftomnibussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen ist eine SP durchzuführen.

Werden bei den Prüfungen der Fahrzeuge darüber hinaus Mängel festgestellt, sind diese ins Prüfprotokoll aufzunehmen. Der Fahrzeughalter bzw. sein Beauftragter ist für die Behebung der Mängel verantwortlich.
Bitte beachten Sie dass die Durchführung der SP fristgerecht erfolgen muss. Bei Überschreitung der SP-Frist muss zusätzlich die Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

sicherheitspr_2_klein.jpeg Sicherheitsprüfung

Oldtimerbegutachtungen gem. § 23 StVZO

Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Das Fahrzeug soll auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines „Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer“ nach § 23 StVZO. Die Prüfingenieure / Oldtimerexperten von TÜV SÜD bieten diese Oldtimer-Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens seit März 2007 direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an.

Weitere Informationen können Sie unter www.tuev-sued.de/oldtimer erhalten.

oldtimergutachten_1_klein.jpeg Oldtimerbegutachtungen

Gasanlagenprüfungen gem. § 41a StVZO

Der ordnungsgemäße Einbau bzw. die Vorschriftmäßigkeit der Gasanlage muss durch zwei Untersuchungen bestätigt werden.  Zum einen die einmalige Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und die wiederkehrenden Gasprüfung (GWP).

Was hat eine GSP auf sich? Die Definition hierzu lautet: Gassystemeinbauprüfung. Ingenieure anerkannter Prüfungsorganisationen prüfen das Gassystem einmalig nach dem Einbau. Grundlage dafür ist die europäische Regelung ECE-R115 und lässt sich an der Genehmigungsnummer z.B. R115-000001, erkennen. Gasanlagen, die nicht direkt nach dem Einbau geprüft wurden, müssen sich einer Einzelbegutachtung unterziehen. Wir informieren gerne darüber. 

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Untersuchungen gem. §§ 41, 42 BOKraft

Fahrzeuge, die die Lizenz für die Personenbeförderung besitzen, unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Insbesondere wurde für Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr die „BO-Kraft“ erlassen. Der Geltungsbereich der BO-Kraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Betriebe in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen. Daraus resultiert: Kraftomnibusse, Mietwagen und Taxen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, müssen während der jährlichen HU auf folgende Prüfpunkte der BO-Kraft inspiziert werden.

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Vollgutachten / Einzelbetriebserlaubnis gem. § 21

Der Paragraf 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und für die keine der folgenden Unterlagen für die Wiederzulassung vorliegt:

  • Datenbestätigung
  • Bescheinigung über die Einzelgenehmigung
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Zudem benötigt man ein Vollgutachten bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer EG-Übereinstimmungserklärung. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich.

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Schadengutachten

Jährlich passieren rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Glücklicherweise bleibt es meistens bei einem „Blechschaden“. Ärgerlich ist es allerdings immer, wenn Sie selbst betroffen sind, auch wenn die Schuld nicht Ihre ist. Schnellstens müssen Sie den Schaden durch einen neutralen Gutachter feststellen um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Viele Fragen stellen sich in so einem Fall. 

Wie hoch werden die entstehenden Reparaturkosten?
Wie hoch ist die Wertminderung?
Handelt es sich gar um einen Totalschaden? 

Fragen, die durch den Gutachter beantwortet werden können. Jahrelange Erfahrungen unserer exzellenten Experten bieten Ihnen eine kompetente Beratung für die Erstellung eines Schadensgutachtens. Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen – sofern kein Bagatellschaden vorliegt – Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

Weitere Informationen können Sie unter www.tuev-sued.de/schadengutachten erhalten.

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Fahrzeugbewertungen

Bei Veräußerung oder Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs führen die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten oft zu unnötigen Differenzen. Die Lösung des Problems liegt in einer neutralen, objektiven Bewertung durch die Experten von TÜV SÜD.

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Aktuelles

Unser Team

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Dipl.-Ing. (FH) Frank Weber

Geschäftsführung

Prüfingenieur der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

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Kfz-Meister Michael Filter

Sachverständiger

Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

 

Standort Brakel

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Kfz-Meister Marcel Karl

Sachverständiger

Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

 

Standort Göttingen

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Kfz-Meister Burkhard Meyer

Sachverständiger

Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

 

Standort Paderborn

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Kfz-Meister Frank Röseler

Sachverständiger

Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

 

Standort Brakel

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Dipl.-Ing. Annika Ruberg

Sachverständige

Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

 

Standort Brakel

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Kfz-Meister Thomas Stehr

Sachverständiger

Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

 

Standort Göttingen

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Dipl.-Ing. (FH) Carsten Olandt

Prüfingenieur

Prüfingenieur der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

 

Standort Brakel

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B. Eng. Katharina Bremer

Prüfingenieurin

Prüfingenieurin der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

 

Standort Göttingen

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B. Eng. Sarina Eckelmann

Prüfingenieurin

Prüfingenieurin der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

 

Standort Göttingen

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Dipl.-Ing. (FH) Ralf Flauger

Prüfingenieur

Prüfingenieur der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

 

Standort Paderborn

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Özge Gülacan

Ausbildung zur Prüfingenieurin

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Dipl.-Ing. (FH) Werner Herwing

Prüfingenieur

Prüfingenieur der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

 

Standort Höxter

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Dipl.-Ing. (FH) Michael Hillebrand

Prüfingenieur

Prüfingenieur der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

 

Standort Brakel

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Dipl.-Ing. (FH) Peter Klare

Prüfingenieur

Prüfingenieur der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

 

Standort Beverungen

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B. Sc. Jonathan Klassen

Prüfingenieur

Prüfingenieur der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

 

Standort Brakel

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Dipl.-Ing. (FH) Ansgar Kleibrink

Prüfingenieur

Prüfingenieur der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

 

Standort Brakel

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B. Sc. Benjamin Sawazki

Prüfingenieur

Prüfingenieur der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

 

Standort Brakel

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B. Eng. Lukas Schröder-Pollmann

Prüfingenieur

Prüfingenieur der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

 

Standort Brakel

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Dipl.-Ing. (FH) Tobias Wohlgemuth

Prüfingenieur

Prüfingenieur der TÜV SÜD Auto Partner GmbH

 

Standort Brakel

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Heike Böckenkamp

Office

Standort Paderborn

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Stephanie Brenke

Office

Standort Brakel

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Kathi Goldmann

Office

Standort Göttingen

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Sabrina Günther

Office

Standort Göttingen

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Christina Rox

Office

Standort Brakel

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Stephanie Schäfers

Office

Standort Brakel

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Martina Gerhold

Buchhaltung

Standort Brakel

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Julia Weber

Buchhaltung

Standort Brakel

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Ute Nowicki

Ordnungsmanagement

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Tilda

Feel-Good-Managerin